Selbst erzeugter Strom auf einem Mehrfamilienhaus bzw. auf einer Wohnanlage oder einem Wohnquartier ist sowohl für den Immobilienbesitzer als auch für die Mieter in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Um das Projekt für alle Beteiligten zum Erfolg zu führen, gibt es einiges zu beachten – insbesondere, wenn um die Einhaltung von Förderrichtlinien geht.
Wir von GISS SOLAR geben Ihnen gerne vorab die nachfolgenden Informationen, empfehlen Ihnen jedoch eine individuelle Beratung.
Selbst erzeugter Strom auf einem Mehrfamilienhaus bzw. auf einer Wohnanlage oder einem Wohnquartier ist sowohl für den Immobilienbesitzer als auch für die Mieter in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Um das Projekt für alle Beteiligten zum Erfolg zu führen, gibt es einiges zu beachten – insbesondere, wenn um die Einhaltung von Förderrichtlinien geht.
Wir von GISS SOLAR geben Ihnen gerne vorab die nachfolgenden Informationen, empfehlen Ihnen jedoch eine individuelle Beratung.
Was sind die Voraussetzungen für geförderten Mietstrom?
Hier nur einige Beispiele, welche Punkte wir in die individuelle Planung Ihrer PV-Anlage einbeziehen:
- Als Stromerzeugungsanlagen werden ausschließlich PV-Anlagen gefördert
- Der Betreiber ist verpflichtet den kompletten Strom (Mietstrom aus PV + Reststrom aus dem Netz) zur Verfügung zu stellen
- Energie muss an Letztverbraucher (jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht) im Gebäude oder Quartier geliefert werden
- Der Mietstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein
- Die maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss 1 Jahr, danach ist eine stillschweigende Verlängerung möglich
- Die maximale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
- Es gilt grundsätzlich das Recht zur freien Wahl des Energieversorgers (diskriminierungsfreie Stromlieferantenwechsel)
- Als Stromerzeugungsanlagen werden ausschließlich PV-Anlagen gefördert
- Der Betreiber ist verpflichtet den kompletten Strom (Mietstrom aus PV + Reststrom aus dem Netz) zur Verfügung zu stellen
- Energie muss an Letztverbraucher (jede natürliche oder juristische Person, die Strom verbraucht) im Gebäude oder Quartier geliefert werden
- Der Mietstrom darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein
- Die maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss 1 Jahr, danach ist eine stillschweigende Verlängerung möglich
- Die maximale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
- Es gilt grundsätzlich das Recht zur freien Wahl des Energieversorgers (diskriminierungsfreie Stromlieferantenwechsel)
Wie hoch ist die Förderung für Mietstrom?
Hier nur einige Beispiele, welche Punkte wir in die individuelle Planung Ihrer PV-Anlage einbeziehen:
Mietstrom wird über den Mieterstromzuschlag gefördert. Der Mietstromzuschlag ist im EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) festgehalten:
- Neue Anlagen bis 10kW erhalten 2,67ct/kWh
- Neue Anlagen bis 40kW erhalten 2,48ct/kWh
- Neue Anlagen bis 1 MW erhalten 1,67ct/kWh
Hinzukommt der Erlös aus dem Verkauf des Mietstroms. Dieser darf 90% des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht übersteigen (§42a (4) EnWG). Für Mietstrom entfallenden Kostenbestandteile: Netzentgelt, Stromsteuer und Konzessionsabgabe.
Gerne erstellen wir für Sie als Besitzer der Immobilie eine individuelle Kosten- und Ertragsrechnung und erläutern Ihnen die für Sie geltenden baurechtlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns an.
Gerne erstellen wir für Sie als Besitzer der Immobilie eine individuelle Kosten- und Ertragsrechnung und erläutern Ihnen die für Sie geltenden baurechtlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns an.