Auf den ersten Blick erscheint es ganz einfach zu sein. Auf den zweiten Blick gibt es jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, die sich vor allem aus den unterschiedlichen Bau-Gesetzgebungen der 16 Bundesländer ergeben. Eine Missachtung der Vorschriften kann extrem teuer werden. So kann bei einem Versicherungsschaden, z.B. durch einen Hausbrand, die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die jeweils geltende Vorschrift nicht eingehalten wurde.
Wir von GISS SOLAR geben Ihnen gerne vorab die nachfolgenden Informationen, empfehlen Ihnen jedoch eine individuelle Beratung.
Auf den ersten Blick erscheint es ganz einfach zu sein. Auf den zweiten Blick gibt es jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, die sich vor allem aus den unterschiedlichen Bau-Gesetzgebungen der 16 Bundesländer ergeben. Eine Missachtung der Vorschriften kann extrem teuer werden. So kann bei einem Versicherungsschaden, z.B. durch einen Hausbrand, die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die jeweils geltende Vorschrift nicht eingehalten wurde.
Wir von GISS SOLAR geben Ihnen gerne vorab die nachfolgenden Informationen, empfehlen Ihnen jedoch eine individuelle Beratung.
Was gibt es bei Reihen- oder Doppelhäusern zu beachten?
Hier nur einige Beispiele, welche Punkte wir in die individuelle Planung Ihrer PV-Anlage einbeziehen:
- In Deutschland müssen Abstände bei nicht freistehenden Häuser wie Reihenhäusern und Doppelhäuser zum Nachbarn eingehalten werden. Diese Abstände sind in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt
- Die einzelnen Landesbauordnungen orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO) des Bundes §32(5)
- Die Abstände müssen zum Brandschutz eingehalten werden, d.h. im Falle eines Brandes muss man seinen Nachbarn vor Schaden schützen. Dies geschieht durch den Abstand zur Brandwand, auch wenn PV Anlagen in der Regel keine Brände auslösen
- Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Abstände hält, dem drohen Konsequenzen, der Nachbar kann den Rückbau der Anlage fordern, aber auch das zuständige Bauamt könnte dies prüfen
- Auch für den unwahrscheinlichen Fall eines Brandes der durch die PV Anlage ausgelöst wird und den Nachbarn schädigt, können Regressansprüche durch den Versicherer geltend gemacht werden
- In Deutschland müssen Abstände bei nicht freistehenden Häuser wie Reihenhäusern und Doppelhäuser zum Nachbarn eingehalten werden. Diese Abstände sind in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt
- Die einzelnen Landesbauordnungen orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO) des Bundes §32(5)
- Die Abstände müssen zum Brandschutz eingehalten werden, d.h. im Falle eines Brandes muss man seinen Nachbarn vor Schaden schützen. Dies geschieht durch den Abstand zur Brandwand, auch wenn PV Anlagen in der Regel keine Brände auslösen
- Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Abstände hält, dem drohen Konsequenzen, der Nachbar kann den Rückbau der Anlage fordern, aber auch das zuständige Bauamt könnte dies prüfen
- Auch für den unwahrscheinlichen Fall eines Brandes der durch die PV Anlage ausgelöst wird und den Nachbarn schädigt, können Regressansprüche durch den Versicherer geltend gemacht werden
In welchen Bundesländern gelten welche Abstände?
Hier nur einige Beispiele, welche Punkte wir in die individuelle Planung Ihrer PV-Anlage einbeziehen:
Baden-Württemberg:
Kein Abstand von PV Anlagen zum Nachbarn.
Bayern:
Dachparallele PV-Anlagen müssen mit 0,5 m Abstand zum Nachbarn gebaut werden, nicht dachparallele Anlagen mit 1,25 m. Für Gebäude der Klasse 1 und 2 mit max. 400 qm Nutzfläche ohne Untergeschoss ist kein Abstand mehr notwendig, wenn eine feuerhemmende Trennwand verbaut ist.
Berlin:
Ragt die Brandwand min. 30 cm über die Bedachung, kein Abstand, Überragt die PV Anlage das Dach um weniger als 30 cm beträgt der Abstand 0,5 m. In allen anderen Fällen 1,25 m.
Brandenburg:
Siehe Berlin
Bremen:
Siehe Berlin + seit 10. Mai 2023 erlaubt die Hansestadt Bremen Abweichungen von der LBO ohne weiteren Antrag.
Hamburg:
Siehe Berlin.
Hessen:
Es ist kein Abstand zum Nachbarn vorgeschrieben, wenn PV-Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen wie Glas oder Betan bestehen und die Brandwand die Bedachung um 30cm überragt. Dasselbe gilt für Module aus brennbaren Stoffen. Nicht brennbare Anlagen, die 30cm höher als das Dach sind, haben einen Abstand von 0,5 m einzuhalten. Bei allen anderen Anlagen gelten 1,25 m.
Mecklenburg-Vorpommern:
Bei Solaranlagen aus brennbaren Stoffen muss der Abstand 1,25 m betragen.
Niedersachen:
Bei nicht brennbaren Stoffen gilt ein Abstand von 0,5 m. Für alle anderen sind 1,25 m einzuhalten.
Nordrhein-Westfalen:
Keine Abstände seit 01.01.2024!
Rheinland-Pfalz:
Für aufgeständerte Anlagen der Gebäudeklassen 3 bis 4 gilt ein fester Abstand von 1,25 m. Bei allen anderen PV-Anlagen ist der Abstand im Einzelfall zu bestimmen. Es ist empfohlen 0,5 m, wenn die Brandwand nicht mindestens 30 cm das Dach überragt.
Saarland:
Bei PV Anlagen aus brennbaren Stoffen ist ein Abstand von 1,25 m einzuhalten.
Sachsen:
Bei PV-Anlagen aus brennbaren Stoffen ist ein Abstand von 1,25 m einzuhalten. Dachparallele Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen müssen mit einem Abstand von 30cm berücksichtigt werden.
Gerne erstellen wir für Sie als Besitzer der Immobilie eine individuelle Kosten- und Ertragsrechnung und erläutern Ihnen die für Sie geltenden baurechtlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns an.
Gerne erstellen wir für Sie als Besitzer der Immobilie eine individuelle Kosten- und Ertragsrechnung und erläutern Ihnen die für Sie geltenden baurechtlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns an.